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Lebensgemeinschaft Riedlhütte Die Lebensgemeinschaft Riedlhütte ist eine diakonische Wohngemeinschaft für Menschen in psychischer, sozialer und körperlicher Not. Durch die enge Art des Miteinanderwohnens erhalten wir die Möglichkeit wahrzunehmen, wie und warum Konflikte entstehen, und wie sie wirken... [weiterlesen]
Gemeinnützige GmbH Unsere Berufung: Hoffnung und Hilfe vermitteln! Neben dem Angebot des betreuten Wohnens wollen wir mit der Initiative der gemeinnützigen GmbH auch die Chancen dieser Menschen für einen Einstieg in das normale Arbeitsleben steigern... [weiterlesen]
Entstehungsgeschichte Wo sich heute Christen bewusst ihrem Nächsten zuwenden, begegnen sie einer Vielzahl von  Lebensnöten. So erging es auch Thomas und Irmgard Mayer in den knapp 10 Jahren ihres diakonischen Gemeindedienstes im Großraum München... [weiterlesen]
Wertegefühl vermitteln Wir betonen, wie gut es ist, dass die Hilfesuchenden selbst durch ihre Mitarbeit dazu beitragen können, ihren Platz in der Lebensgemeinschaft zu sichern. Jedem Einzelnen ist bewusst, dass er "gebraucht" wird und dass sein spezieller Beitrag, mag er auch begrenzt sein, wichtig ist... [weiterlesen]
Bäckerei "Unser täglich Brot..." Neben dem Ladenverkauf in der Herrenhausgasse 2 beliefern wir Hotels, Pensionen, Privathaushalte im Ortsbereich St. Oswald/Riedlhütte, Spiegelau, Grafenau. Zudem bieten wir Großlieferungen für Vereine und zu Festen. [weiterlesen]
Reflexion & Veränderung In seelsorgerlichen Gesprächen, Gruppenveranstaltungen und dem alltäglichen Miteinander bekommt der Einzelne Reflektion über sich selbst und kann so manches neu erkennen lernen. Gemeinsam geht es dann darum zu erkennen, wie ein Lösungsweg aussehen kann und welche konkreten Schritte zu gehen sind, damit Veränderung geschieht... [weiterlesen]
Wie man uns helfen kann Wir freuen uns über jede Art von Unterstützung - ob durch Geld- u. Sachspenden, Gebetsunterstützung, fachliche Ratschläge, ehrenamtliche Mitarbeit im praktischen Bereich oder durch persönliche Beziehung zu den Mitbewohnern... [weiterlesen]
Geben und Nehmen... Wenn hilfsbedürftige und gesunde Personen gemeinsam eine "Arbeitsgemeinschaft" bilden, in der keiner vorrangig zuerst nach seinem Wohl, sondern im Gegenteil zuerst nach dem Wohl des anderen trachtet, ist ein gesundes Zusammenleben ohne hohe Kosten möglich... [weiterlesen]
Philipperbrief Kap. 2, Vers 4: "Ein jeder sehe nicht nur auf die Dinge, die ihm nützen, sondern auch auf das, was dem anderen dient."

Aufnahmeregelung

Unsere Wohngemeinschaft ist offen für Menschen mit...

  • mangelndem Selbstvertrauen (und den daraus entstehenden Ängsten)
  • der mangelnden Fähigkeit, Konflikte angemessen einzuordnen und damit umzugehen
  • mangelnder Sozialisation, d.h. der Einzelne weiß nicht, wie sein Verhalten auf andere wirkt, bzw. wie man sich in einer Gemeinschaft angemessen verhält, erfährt aber ständig, dass sich Beziehungen nach kurzer Zeit verschlechtern
  • Bindungs- oder Verlustängsten
  • erlebten "Unfähigkeiten" aufgrund Verwöhnung oder Vernachlässigung
  • depressiven Verstimmungen und destruktiven Gedanken
  • Vereinsamung
  • Schuldenproblematik
  • unverarbeiteten Erlebnissen, z.B. bei Schuld, Scheidungsproblemen, Arbeitsunfähigkeit bzw. langanhaltender Arbeitslosigkeit
  • Lebens- und Glaubenskrisen

Hinweis: Menschen mit einer akuten Psychose oder einer ausgeprägten primären Suchtstruktur können leider nicht aufgenommen werden. Ebenso niemand, der von ärztlicher oder betreuerischer Seite aus klar eine weitreichendere therapeutische Maßnahme benötigt, da derzeit nur psychisch kranke Personen aufgenommen werden dürfen, die keine professionelle Hilfe benötigen. Eine Ausnahme bilden Menschen, die eine ambulante Betreuung benötigen. Das Haus stellt in diesem Fall sicher, dass diese ambulante Betreuung durch interne oder externe Fachkräfte in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Hilfreich zur Aufnahme ist eine vorliegende Empfehlung seitens eines Arztes oder Betreuers, aus der klar ersichtlich wird, dass die Aufnahme der hilfesuchenden Person in die Lebensgemeinschaft im gegenwärtigen Zustand zur weiteren Stabilisierung hilfreich ist. Sollte eine ambulante Betreuung benötigt werden, ist es hilfreich, seitens eines Arztes oder Betreuers die Art und den Umfang der benötigten Betreuung bescheinigt zu haben.

Zusammengefasst nehmen wir Menschen auf, die Folgendes suchen:

  • Lebensgemeinschaft als Halt
  • Lebensgemeinschaft als Spiegel
  • Lebensgemeinschaft als Trainingsfeld
  • Lebensgemeinschaft als Sprungbrett ins selbständige Dasein

Aufnahmebedingungen

Aufgenommen werden volljährige Personen mit o.g. Lebensproblematiken. Dabei achten wir darauf, dass der Bewerber (die Bewerberin) Einsicht in die eigene Problematik hat, sie uns ehrlich mitteilt und willig ist, mit den ihm (ihr) zur Verfügung stehenden Kräften an einer Besserung oder Lösung mitzuarbeiten. Verschweigen von wichtigen Dingen (bspw. Vorstrafen, Suchtstrukturen, ...) kann nachträglich zur sofortigen Entlassung führen. Jeder Bewerber muss ein Ja zur Eingliederung in die Hausgemeinschaft haben. Dieses Ja drückt er aus, indem er die vorliegende Konzeption befürwortet und die Hausordnung anerkennt.

Da wir schwierige Erfahrungen gemacht haben mit Personen, die zu uns kamen, aber parallel von Anfang an in einem Arbeitsprozess gestanden haben, der außerhalb der Lebensgemeinschaft stattgefunden hat, nehmen wir derzeit nur Personen auf, die sich bereit erklären, ein halbes Jahr Intensivtherapie in der Lebensgemeinschaft zu machen. Frühestens nach dieser Zeit kann dann eine Wiedereingliederung in den Beruf stattfinden.

Eine persönliche christliche Vorprägung oder Grundhaltung ist nicht erforderlich, wohl aber eine grundsätzliche Offenheit, sich mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild auseinander zu setzen.

Aufnahmeverfahren

Der normale Weg vollzieht sich in folgenden Schritten:

  • Der Bewerber nimmt persönlich Kontakt mit uns auf (telefonisch oder brieflich).
  • Er erhält unseren Aufnahmebogen, füllt ihn aus und sendet ihn zurück (evtl. bitten wir darum, uns vorhandene Arztberichte, Gutachten, Sozialbescheide o.ä. zuzusenden).
  • Die Mitarbeiter besprechen den Aufnahmebogen. Erscheint eine Aufnahme sinnvoll, erhält der Bewerber eine Einladung zu einem zwei- bis vierwöchigen Probewohnen.
  • In dieser Zeit geht es um ein Kennenlernen von Mitarbeitern und Bewerber und einer realen Einschätzung, ob der Rahmen, den unsere Einrichtung bieten kann, für den Betroffenen geeignet ist.
  • Die Mitarbeiterschaft einerseits und der Bewerber andererseits treffen nach einer Bedenkzeit ihre Entscheidung.
  • Die Aufnahmevereinbarung, die die Anerkennung der Konzeption und der Hausordnung enthält, wird vom Mitbewohner unterschrieben.

Aufnahmedauer

Vorerst erhält der Bewerber die Zusage, für die Dauer von drei Monaten. Verläuft diese Zeit erfolgreich, verlängert sich die Zusage für die Dauer von einem Jahr. Ergeben sich vor Ablauf der vereinbarten Dauer wesentliche Veränderungen, kann die Dauer des Aufenthaltes auch zeitlich begrenzter sein. In begründeten Fällen und bei ausreichender Motivation kann die Zeit bis zu 2 Jahre (evtl. auch darüber hinaus) verlängert werden.