Unsere Wohngemeinschaft ist offen für Menschen mit...
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Hinweis: Menschen mit einer akuten Psychose oder einer ausgeprägten primären Suchtstruktur können leider nicht aufgenommen werden. Ebenso niemand, der von ärztlicher oder betreuerischer Seite aus klar eine weitreichendere therapeutische Maßnahme benötigt, da derzeit nur psychisch kranke Personen aufgenommen werden dürfen, die keine professionelle Hilfe benötigen. Eine Ausnahme bilden Menschen, die eine ambulante Betreuung benötigen. Das Haus stellt in diesem Fall sicher, dass diese ambulante Betreuung durch interne oder externe Fachkräfte in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Hilfreich zur Aufnahme ist eine vorliegende Empfehlung seitens eines Arztes oder Betreuers, aus der klar ersichtlich wird, dass die Aufnahme der hilfesuchenden Person in die Lebensgemeinschaft im gegenwärtigen Zustand zur weiteren Stabilisierung hilfreich ist. Sollte eine ambulante Betreuung benötigt werden, ist es hilfreich, seitens eines Arztes oder Betreuers die Art und den Umfang der benötigten Betreuung bescheinigt zu haben.
Zusammengefasst nehmen wir Menschen auf, die Folgendes suchen:
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Aufgenommen werden volljährige Personen mit o.g. Lebensproblematiken. Dabei achten wir darauf, dass der Bewerber (die Bewerberin) Einsicht in die eigene Problematik hat, sie uns ehrlich mitteilt und willig ist, mit den ihm (ihr) zur Verfügung stehenden Kräften an einer Besserung oder Lösung mitzuarbeiten. Verschweigen von wichtigen Dingen (bspw. Vorstrafen, Suchtstrukturen, ...) kann nachträglich zur sofortigen Entlassung führen. Jeder Bewerber muss ein Ja zur Eingliederung in die Hausgemeinschaft haben. Dieses Ja drückt er aus, indem er die vorliegende Konzeption befürwortet und die Hausordnung anerkennt.
Da wir schwierige Erfahrungen gemacht haben mit Personen, die zu uns kamen, aber parallel von Anfang an in einem Arbeitsprozess gestanden haben, der außerhalb der Lebensgemeinschaft stattgefunden hat, nehmen wir derzeit nur Personen auf, die sich bereit erklären, ein halbes Jahr Intensivtherapie in der Lebensgemeinschaft zu machen. Frühestens nach dieser Zeit kann dann eine Wiedereingliederung in den Beruf stattfinden.
Eine persönliche christliche Vorprägung oder Grundhaltung ist nicht erforderlich, wohl aber eine grundsätzliche Offenheit, sich mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild auseinander zu setzen.
AufnahmeverfahrenDer normale Weg vollzieht sich in folgenden Schritten:
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Vorerst erhält der Bewerber die Zusage, für die Dauer von drei Monaten. Verläuft diese Zeit erfolgreich, verlängert sich die Zusage für die Dauer von einem Jahr. Ergeben sich vor Ablauf der vereinbarten Dauer wesentliche Veränderungen, kann die Dauer des Aufenthaltes auch zeitlich begrenzter sein. In begründeten Fällen und bei ausreichender Motivation kann die Zeit bis zu 2 Jahre (evtl. auch darüber hinaus) verlängert werden.