Aufnahmeregelung

Voraussetzungen und Ablauf für eine Aufnahme in unsere Gemeinschaft

Unsere Wohngemeinschaft ist offen für Menschen mit...

  • mangelndem Selbstvertrauen (und den daraus entstehenden Ängsten)
  • der mangelnden Fähigkeit, Konflikte angemessen einzuordnen und damit umzugehen
  • mangelnder Sozialisation und Beziehungsproblemen
  • Bindungs- oder Verlustängsten
  • erlebten "Unfähigkeiten" aufgrund von Verwöhnung oder Vernachlässigung
  • depressiven Verstimmungen und destruktiven Gedanken
  • Stabilisierungsbedarf nach Psychosen oder erfolgter Traumabehandlung
  • Vereinsamung
  • Schuldenproblematik
  • unverarbeiteten Erlebnissen (z.B. Schuld, Scheidung, Arbeitslosigkeit)
  • Lebens- und Glaubenskrisen
Natur

Hinweis: Menschen mit einer akuten Psychose oder einer ausgeprägten primären Suchtstruktur können leider nicht aufgenommen werden. Ebenso niemand, der zwingend eine weitreichendere therapeutische Maßnahme benötigt (z.B. bei extremen Zwängen oder ähnlichem), da derzeit nur psychisch kranke Personen aufgenommen werden dürfen, die keine ständige professionelle Hilfe benötigen. Eine Ausnahme bilden Menschen, die mit einer ambulanten Fachbegleitung zurechtkommen würden. Das Haus hilft in diesem Fall, dass diese ambulante Betreuung durch externe Fachkräfte in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Hilfreich zur Aufnahme ist eine vorliegende Empfehlung seitens eines Arztes oder Betreuers, aus der klar ersichtlich wird, dass die Aufnahme der hilfesuchenden Person in die Lebensgemeinschaft im gegenwärtigen Zustand zur weiteren Stabilisierung hilfreich ist. Sollte eine ambulante Betreuung benötigt werden, ist es hilfreich, seitens eines Arztes oder Betreuers die Art und den Umfang der benötigten Betreuung bescheinigt zu haben.

Zusammengefasst nehmen wir Menschen auf, die Folgendes suchen:

  • Lebensgemeinschaft als Halt
  • Lebensgemeinschaft als Spiegel
  • Lebensgemeinschaft als Trainingsfeld
  • Lebensgemeinschaft als Sprungbrett ins selbständige Dasein
Haus

Aufnahmebedingungen

Aufgenommen werden volljährige Personen mit den genannten Lebensproblematiken. Wichtig ist die Einsicht in die eigene Problematik, Ehrlichkeit und der Wille zur Mitarbeit. Ein "Ja" zur Eingliederung in die Hausgemeinschaft sowie die Anerkennung der Konzeption und Hausordnung sind Voraussetzung.

Wir nehmen derzeit nur Personen auf, die bereit sind, ein halbes Jahr Intensivtherapie in der Lebensgemeinschaft zu machen. Frühestens danach kann eine Wiedereingliederung in den Beruf stattfinden.

Eine persönliche christliche Vorprägung ist nicht erforderlich, wohl aber eine grundsätzliche Offenheit für das christliche Gottes- und Menschenbild.

Aufnahmeverfahren

  1. Der Bewerber nimmt persönlich Kontakt mit uns auf (telefonisch oder brieflich).
  2. Er erhält unseren Aufnahmebogen, füllt ihn aus und sendet ihn zurück (ggf. bitten wir um vorhandene Arztberichte, Gutachten, Sozialbescheide o.ä.).
  3. Die Mitarbeiter besprechen den Aufnahmebogen. Erscheint eine Aufnahme sinnvoll, erhält der Bewerber eine Einladung zu einem zwei- bis vierwöchigen Probewohnen.
  4. Während des Probewohnens: Kennenlernen von Mitarbeitern und Bewerber sowie eine realistische Einschätzung, ob der Rahmen unserer Einrichtung für den Betroffenen geeignet ist.
  5. Nach einer Bedenkzeit treffen sowohl die Mitarbeiterschaft als auch der Bewerber ihre Entscheidung.
  6. Die Aufnahmevereinbarung, die die Anerkennung der Konzeption und der Hausordnung enthält, wird vom Mitbewohner unterschrieben.
Natur

Aufnahmedauer

Vorerst erhält der Bewerber eine Zusage für die Dauer von sechs Monaten. Verläuft diese Zeit erfolgreich, verlängert sich die Zusage für die Dauer von einem Jahr. Ergeben sich vor Ablauf der vereinbarten Dauer wesentliche Veränderungen, kann die Dauer des Aufenthaltes auch zeitlich begrenzter sein. In begründeten Fällen und bei ausreichender Motivation kann die Zeit bis zu 2 Jahre (evtl. auch darüber hinaus) verlängert werden.