Ein Wort zur Stiftungsgründung
Nicht alle Freundesbriefleser werden mitbekommen haben, dass wir zum 01.12.03 die "Stiftung zur Förderung christlicher Lebens- und Arbeitsgemeinschaften" ins Leben rufen konnten. Das Zustandekommen dieser Stiftung mit einem Gründungskapital von insgesamt 200.000.- € ist für uns ein Wunder. Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir den Gedanken bereits "ad acta" gelegt, weil wir ihn für nicht realisierbar hielten. Damit alle Unterstützer und Freunde den Sinn und Zweck der Stiftung noch einmal verstehen, möchte ich ihn hier noch einmal erklären: Das Ziel bestand darin, mithilfe der Stiftung ein geeignetes Gebäude erwerben zu können, in dem die Arbeit der Lebensgemeinschaft (betreutes Wohnen mit Seelsorgeangebot) und der Arbeitsgemeinschaft (Arbeitserprobung unter realistischen Arbeitsbedingungen) getan werden kann. Dieses Ziel konnte inzwischen durch den Kauf der ehemaligen Bäckerei/Pension Scholz erreicht werden. Dieses Haus wird nun von Seiten der Stiftung an die Lebensgemeinschaft bzw. die gGmbH zu einem angemessenen Preis vermietet. Somit können die Mietgelder (in Moosinning ca. 30.000.- EUR pro Jahr) direkt für das Reich Gottes eingesetzt werden. Die Einnahmen der Stiftung, die sie eben aus der Vermietung des Gebäudes an die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft bekommt, können anderweitig wieder zum weiteren Auf- und Ausbau der Lebens- und Arbeitsgemeinschaft bzw. später zur Gründung und Unterstützung weiterer ähnlicher Arbeiten verwendet werden.
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Durch die Stiftung wird also verhindert, dass viel Spendengeld Monat um Monat verloren geht. Insofern könnte man sagen, dass die Gründung der Stiftung ein Glaubensschritt war, der aus dem Gedanken der verantwortlichen Haushalterschaft (für alles, was uns anvertraut ist!) vor Gott heraus erwachsen ist.
Wer Einblick in die Stiftungssatzung erhalten will, melde sich bitte kurz bei Thomas Mayer (Tel. 08553 / 978804). Wer der der Stiftung etwas zukommen lassen will, kann seine Spende auf das Bankkonto der
- "Stiftung zur Förderung christlicher Lebens- und Arbeitsgemeinschaften"
- IBAN: DE23 7019 0000 0000 3242 99
- BIC: GENODEF1M01
überweisen. Bescheinigungen werden dann von der Stiftung entsprechend ausgestellt.
Noch ein offenes Wort. Stiftungszuwendungen zum Grundstockkapital machen für die Lebensgemeinschaft natürlich nur Sinn, wenn damit nicht eine Streichung oder Reduzierung einer derzeitig laufenden Unterstützung der Lebensgemeinschaft verbunden ist. Denn wie gesagt, es reduzieren sich durch die Stiftung ja nicht die derzeitigen monatlichen Belastungen (Mietausgaben, Nebenkosten, Mitarbeitergehälter...) des Hauses.
P.S.: Die Stiftung kann auch zweckgebundene Spenden für ähnlich gelagerte Arbeiten annehmen und weiterleiten. Voraussetzung ist, dass die Spende innerhalb des Satzungszweckes verwendet wird. Auskünfte dazu erteilt Helmut Wolf, 2. Stiftungsvorstand (siehe oben).
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